Gebühren, Kosten und Honorare

1. ZUSAMMENARBEIT
Wir werden das uns erteilte Mandat in Ihrem Interesse und unter Beachtung grösstmöglicher Sorgfalt ausführen. Damit wir unseren Pflichten zu Ihrer vollen Zufriedenheit nachkommen können benötigen wir von Anfang an alle Ihnen zur Verfügung stehenden Informationen über die Sache und Ihre aktive Zusammenarbeit. Unsere Tätigkeit unterliegt den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und den standesrechtlichen Regelungen der Pariser Anwaltskammer.

2. HONORARE
Wir berechnen unsere Honorare nach dem tatsächlichen Zeitaufwand. Abgerechnet wird ausschliesslich die Tätigkeit von Juristen. Der Stundensatz beträgt für alle Anwälte unserer Kanzlei einheitlich 260 Euro. Dieser Betrag enthält die üblichen Kosten für Telekommunikation, Porto und Photokopien. Reisekosten und Zahlungen an Dritte (Gerichte, Behörden, Gerichtsvollzieher …) werden gesondert in Rechnung gestellt.
Unsere Honorare werden grundsätzlich monatlich unter Angabe der Tätigkeit und des Zeitaufwandes abgerechnet. Die monatliche Abrechnung nach Zeitaufwand hat für unsere Mandanten den Vorteil der Transparenz und gibt ihnen die Möglichkeit zur Kontrolle und Steuerung des Zeitaufwands und damit der Kosten. Der Mandant kann den Zeitaufwand des Anwalts verringern, indem er ihm rechtzeitig die vollständigen Unterlagen übergibt und ihn bei seiner Arbeit unterstützt. Unsere Rechnungen sind gemäß den Standesregeln binnen 2 Wochen zahlbar. Falls ein Streit über die Höhe der Honorare entsteht, der nicht einvernehmlich geregelt werden kann, setzt der Vorsitzende der Pariser Anwaltskammer die Honorare auf Antrag einer Partei fest. Falls seine Entscheidung nicht angenommen wird, entscheidet der Cour d’Appel von Paris.
Wir weisen darauf hin, dass bei in Frankreich anhängigen Prozessen jede Partei die ihr entstandenen Anwaltshonorare und Kosten in der Regel selbst tragen muss. Das Gericht kann eine der Parteien dazu verurteilen, der anderen Partei einen pauschalen Schadensersatz, dessen Höhe im Ermessen des Gerichts steht, als Ausgleich für die mit dem Prozess verbundenen Kosten und Honorare zu zahlen. Dieser Betrag entspricht jedoch nur ganz ausnahmsweise den tatsächlichen Kosten.

3. HAFTUNG – HAFTUNGSBEGRENZUNG
Unsere Berufshaftpflichtversicherung beläuft sich auf 15 Millionen euro pro Schadensfall. Mit der Auftragserteilung erklären Sie sich damit einverstanden, dass unsere Haftung auf die Versicherungsleistung begrenzt ist. Sollten Sie anläßlich eines Mandats den Eindruck haben, dass das Risiko die angegebenen Versicherungssummen überschreiten könnte, so teilen Sie uns dies bitte rechtzeitig schriftlich mit, damit wir für zusätzlichen Versicherungsschutz sorgen können.